AGB Toilettenwagen

AGB Toilettenwagen

Allgemeine Mietbedingungen (AGB) – Toilettenwagen 

§1 Geltungsbereich 

Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über Toilettenwagen zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. 

 
§2 Vertragsgegenstand 

Vermietet wird ein Toilettenwagen einschließlich der vorhandenen Ausstattung für den vereinbarten Mietzeitraum. Der Toilettenwagen wird in gereinigtem und technisch funktionsfähigem Zustand übergeben.  

§3 Mietdauer 

Die Mietdauer beginnt mit der Anlieferung bzw. Abholung des Toilettenwagens und endet mit der Abholung durch den Vermieter oder der Rückgabe durch den Mieter. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Absprache möglich. 

§4 Lieferung und Abholung

Die Lieferung und Abholung erfolgt zum vereinbarten Termin.
Der Mieter stellt sicher: 

  • freie und geeignete Zufahrt für Lieferfahrzeuge 
  • geeigneten Aufstellort (tragfähig und eben)

Ist eine Anlieferung oder Abholung aufgrund von Umständen beim Mieter nicht möglich, können zusätzliche Kosten entstehen.

§5 Anschlüsse und Betrieb

Der Mieter stellt folgende Anschlüsse bereit: 


  • Stromanschluss 230 V / 16 A 
  • Wasseranschluss mit ausreichend Druck 
  • geeignete Abwassermöglichkeit 


Der Toilettenwagen darf nur entsprechend seiner Bestimmung genutzt werden. 

§6 Nutzung und Sorgfaltspflicht 

Der Mieter verpflichtet sich zu einem sachgemäßen Umgang mit dem Mietobjekt.
Untersagt sind insbesondere: 

  • Entsorgung von festen Abfällen oder Hygieneartikeln in den Toiletten 
  • technische Veränderungen am Toilettenwagen 
  • eigenmächtige Reparaturen 
  • Weitervermietung ohne Zustimmung des Vermieters 

§7 Reinigung und Entsorgung 

Die Reinigung erfolgt durch den Mieter, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei außergewöhnlicher Verschmutzung oder unsachgemäßer Nutzung werden zusätzliche Reinigungskosten berechnet. 

§8 Haftung 

Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die während der Mietzeit am Toilettenwagen entstehen, soweit diese durch ihn oder durch Dritte verursacht wurden. Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.  

§9 Verkehrssicherungspflicht 

Während der Mietdauer liegt die Verkehrssicherungspflicht beim Mieter.
Der Toilettenwagen muss so aufgestellt werden, dass keine Gefahr für Personen oder Sachen entsteht.  

§10 Rückgabe 

Der Toilettenwagen ist zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich zu machen. 

Kann die Abholung aufgrund von Umständen beim Mieter nicht erfolgen, wird eine zusätzliche Standzeit berechnet.  

§11 Stornierung 

Bei Stornierung gelten folgende Regelungen: 

  • bis 14 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei 
  • 13–7 Tage: 30 % des Mietpreises 
  • 6–2 Tage: 50 % des Mietpreises 
  • unter 48 Stunden: 80 % des Mietpreises  

§12 Gerichtsstand 

Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Unternehmer ist.